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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Allgemeinen Verlags- und Informationsgesellschafts mbH

1.    Gültigkeit
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Allgemeinen Verlags- und Informationsgesellschafts mbH, nachfolgend "AVI" genannt, und den Auftraggebern zur Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und zukünftigen Leistungen und Lieferungen.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder technische Sonderausführungen.
1.3 Durch die Vergabe eines Auftrages an die AVI erkennt der Auftraggeber an, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren.
1.4 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.5 Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Auftraggebers, die mit den Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, bedürfen der schriftlichen Einwilligung der AVI.

2.    Leistungsumfang
2.1 Zu den Leistungen der AVI gehören insbesondere die Verwaltung von Anzeigen und anderen Werbemitteln in Zeitungen und Zeitschriften.
2.2 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder online auf einem Internetportal zum Zweck der Verbreitung.
2.3 Die AVI vermittelt hauptsächlich Anzeigenaufträge an Verlage oder Herausgeber und wird im Rahmen dieser Anzeigenvermittlung nicht als Verlag oder Herausgeber tätig. Im Rahmen der Anzeigenleitung handelt die AVI im Auftrage der Verlage und Herausgeber.
2.4 Für Sonderveröffentlichungen und Anzeigenspecials wird die AVI eigens als Verlag und Herausgeberin tätig. In diesen Fällen gelten die in diesen Bestimmungen enthaltenen Regelungen entsprechend. Insbesondere ist vom Auftraggeber die Anzeige in elektronischer Form zu übermitteln und wird durch die AVI nicht auf Richtigkeit oder den Grad der Qualität überprüft.
2.5 Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen sowie den Leistungsbeschreibungen der AVI.

3.    Angebot und Auftrag

3.1 Angebote der AVI sind stets freibleibend und unverbindlich.
3.2 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn diese von der AVI schriftlich bestätigt werden.
3.3 Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen berechtigen und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.
3.4 Die AVI behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
3.5 Beilagenaufträge sind für die AVI erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren anschließende Billigung bindend.
3.6 Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
3.7 Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4. Preise
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in den Mediadaten der AVI aufgeführten Preise.
4.2 Die dort verzeichneten Nachlässe werden für innerhalb eines Kalenderjahres erschienene Anzeigen gewährt. Bei der Erweiterung des Auftrages innerhalb des Kalenderjahres wird der höhere Rabatt am Ende des Kalenderjahres rückwirkend auf die erschienenen Anzeigen gewährt. Bei der Reduzierung des Auftrages erfolgt eine entsprechende Rückbelastung.
4.3 Treten innerhalb der Laufzeit eines Abschlusses tarifmäßige Preisänderungen ein, so gelten diese vom Tag ihres Inkrafttretens. Bei Abschlüssen wird eine dreimonatige Geltungserhaltung gewährt. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Im Rücktrittsfalle wird der zu viel gewährte Rabatt belastet.
4.4 Die AVI behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Spezialbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.

5.  Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
5.1 Der Rechnungsausgleich ist innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen ohne Abzug fällig. Bei Lastschriftverfahren werden dem Auftraggeber 2 % Skonto eingeräumt. Soweit nicht individualvertraglich abweichend geregelt, werden seitens der AVI lediglich die Zahlmethoden der Überweisung und des Bankeinzuges (SEPA-Lastschrift) akzeptiert.
5.2 Die AVI ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungswidmung des Auftraggebers dessen Zahlung zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die AVI berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.3 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der AVI nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
5.4 Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte aus § 320 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die AVI während ihres Verzuges innerhalb einer angemessenen Nachfrist die Leistung nicht erbringt.
5.5 Bei Anzeigen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird.
5.6 Die AVI behält sich sowohl die Vorausberechnung als auch die Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht für die Anzeige bejaht.
5.7 Die Veröffentlichung der Anzeige bzw. des Werbemittels von im Ausland ansässigen Auftraggebern erfolgt erst nach Eingang des Rechnungsbetrages. Durch Auslandsüberweisungen anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten der Auftraggeber.
5.8 Die AVI liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr geliefert werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der AVI über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
5.9 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung des Auftrages bzw. die Vertragserfüllung durch die AVI. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen, jährliche Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sowie die Einziehungskosten berechnet.
5.10 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann die AVI – unbeschadet aller sonstigen Rechte – die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
5.11 Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor, so ist die AVI berechtigt auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungen abhängig zu machen.

6. Leistungserbringung und Korrektur

6.1 Die von der AVI genannten Termine sind einzuhalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Alle Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der AVI. Für die rechtzeitige, einwandfreie und vollständige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
6.3 Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch in digitaler Form geliefert, sofern dies technisch und zeitlich möglich und vertretbar ist. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der übermittelten Daten. Die AVI berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sofern es sich bei den Korrekturen um solche handelt, die der Verantwortung des Auftraggebers obliegen, ist die AVI berechtigt die Kosten der Korrektur sowie der notwendigen Arbeitsleistung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

7. Gewährleistung, Haftung und Freistellung der AVI

7.1 Die AVI gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
7.2 Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen übernimmt die AVI keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.
7.3 Für die Einhaltung der geplanten Erscheinungstermine und eines regelmäßigen Abstandes der Versandtermine der Druckschrift wird keine Gewähr übernommen.
7.4 Für die Aufnahme von Anzeigen und anderen Werbemitteln an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Änderungen aus redaktionellen oder technischen Gründen sowie das Verschiebungsrecht bleiben in jedem Fall vorbehalten. Sofern eine bestimmte Platzierung optional vereinbart wurde, und diese technisch oder redaktionell nicht umsetzbar ist, bleibt der übrige Auftrag davon unberührt. Die Kosten der bestimmten Platzierung entfallen in diesem Fall. Sofern der Auftrag an eine bestimmte Platzierung gebunden ist, und diese nicht möglich ist, bleibt es dem Auftraggeber frei vom Vertrag zurückzutreten. 
7.5 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden mit dem Vermerk „Anzeige“ gekennzeichnet.
7.6 Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens sowie auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Sofern die Unmöglichkeit oder der Verzug nicht durch AVI verschuldet ist wird der Auftraggeber keine Ansprüche gegen diese geltend machen.
7.7 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die AVI darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
7.8 Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
7.9 Erscheint eine Ausgabe aufgrund von Umständen nicht, die allein der Herausgeber oder Verleger zu vertreten hat, so ist die Haftung der AVI ausgeschlossen.
7.10 Sofern die Verlage oder die Herausgeber die angekündigten Auflagen nicht einhalten, kann gegenüber der AVI keine Preisminderung geltend gemacht werden.
7.11 Die AVI gibt eine Änderung der Auflagen nach erfolgter Mitteilung durch die Verlage oder die Herausgeber bekannt. Die AVI ist nicht verantwortlich für die tatsächlichen Auflagezahlen. Sofern die AVI entsprechende Zahlen mitteilt, stammen diese vom Herausgeber. Eine Haftung der AVI diesbezüglich ist daher ausgeschlossen.
7.12 Im Falle von Höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistungen. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
7.13 Die AVI wendet bei der Entgegennahme und Prüfung von Anzeigentexten die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn sie von dem Auftraggeber getäuscht oder irregeführt wird.
7.14 Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche gegen die AVI.
7.15 Die AVI übersendet an die zuständigen Druckereien stets die unveränderte PDF-Datei, welche sie vom Auftraggeber übermittelt bekommen hat. Erscheint sodann eine Anzeige hinsichtlich der Farbgebung oder der Platzierung falsch oder wird die Anzeige nicht vollständig abgedruckt, so ist die Haftung der AVI ausgeschlossen.
7.16 Der Auftraggeber steht für den Inhalt  und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, die AVI von Ansprüchen Dritter freizustellen. Er erklärt ausdrücklich, hinsichtlich sämtlicher Wort-, Bild-, Film-, Ton- und sonstiger Materialien, die er der AVI zur Durchführung ihrer Dienstleistung zur Verfügung stellt, die nötigen Berechtigungen zur Nutzung dieser zu besitzen. Die Berechtigungen gelten sowohl für die Verwendung in Printmedien als auch für die Veröffentlichung auf einem Internetportal. Der Auftraggeber sichert zu, dass im Falle eines Verstoßes er die AVI von den Forderungen eines Dritten schad- und klaglos hält.
7.17 Stornierungen haben bis spätestens vier Wochen vor Anzeigeschluss schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall ist der Verlag jedoch berechtigt, entstandene Satzkosten in Rechnung zu stellen.
7.18 Der AVI steht ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu, wenn ein Verstoß des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, marken-, namens-, datenschutz-, straf- und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert, und die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die AVI vorliegen.

8. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
8.1 Die AVI behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
8.2 Der Auftraggeber erklärt, mit der Anwendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf bereits vor der Änderung geschlossene Verträge einverstanden zu sein, wenn die AVI den Auftraggeber darauf hinweist, dass eine Änderung der AGB stattgefunden hat und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsmitteilung folgt, der Abänderung widerspricht.
8.3 Die Mitteilung der Änderung muss noch einmal den Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs, sowie die Bedeutung, bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruches enthalten.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Vertragsabänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform beider Seiten. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
9.2 Die vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der AVI.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Isernhagen, März 2020